VW ID.5

Viele ID.5-Modelle jetzt kurzfristig verfügbar!
Sie sind noch auf der Suche nach einem passenden E-Auto? Wie wäre es mit einem unserer ID.5-Modelle? In verschiedenen Ausstattungsvarianten sind jetzt zahlreiche Wagen kurzfristig für Sie verfügbar!
Als Geschäftskunde können Sie sich sogar noch bis einschließlich 31. August 2023 (Tag der Zulassung) bis zu 4.500,- € Umweltbonus* sichern.
Sprechen Sie gerne unsere Verkaufsberater an!
Weitere Informationen zum ID.5 finden Sie hier
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ID.5 (PRO, PRO Performance, GTX) Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 17,1 – 16,5; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++.
Bildliche Darstellungen können vom Auslieferungsstand abweichen.
* Mit Stand vom 01.01.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind bis zum 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Ab dem 01.09.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen reduziert. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast, kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden.
Bei Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs, verbunden mit dessen Zulassung und Antragsstellung beim BAFA im Jahr 2023, beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 € 6.750 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 €, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 €), von über 40.000 € bis zu maximal 65.000 € 4.500 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 €, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 €), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Bei Antragstellung im Jahr 2024 beträgt der Umweltbonus für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 45.000 € 4.500 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 €, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 €).
Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie finden die entsprechenden Positionen auf der Rechnung ausgewiesen. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils.
Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden.
Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Die Gewährung des Umweltbonus endet spätestens am 31.12.2024.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.