Fördermöglichkeiten
An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Fördermöglichkeiten und Vergünstigungen aufzeigen, die der Besitz eines Elektroautos oder Plug-In-Hybriden mit sich bringt.
Der momentan von der Bundesregierung gewährte Umweltbonus wird für vollektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybriden gewährt, die entweder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 km haben oder unter der CO2-Grenze von 50 Gramm pro Kilometer bleiben. Außerdem gibt es bestimmte Preisgrenzen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeführt hat, die sowohl für Elektro- als auch für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge gelten. Diese Preisgrenzen beziehen sich immer auf den Netto-Listenpreis des Basismodells ohne Sonderausstattung. Nachfolgend eine Übersicht über die Förderungen:
Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis Basismodell | Bundesanteil (verdoppelt) | Herstelleranteil (netto) | Gesamtförderung (netto) |
---|---|---|---|---|
Elektroauto | Bis 40.000,- € | 6.000,- € | 3.000,- € | 9.000,- € |
Elektroauto | 40.001 € bis 65.000 € | 5.000,- € | 2.500,- € | 7.500,- € |
Plug-In-Hybrid | Bis 40.000,- € | 4.500,- € | 2.250,- € | 6.750,- € |
Plug-In-Hybrid | 40.001 € bis 65.000 € | 3.750,- € | 1.875,- € | 5.625,- € |
Auch steuerlich werden Elektroautos gefördert: Bislang musste für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Jetzt wird im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeug-steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 21.12.2025 gewährt und sogar bis 31.12.2030 verlängert. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn jähre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch geltenden Zeitraum gewährt.
Interessant wird das Thema Elektromobiltät auch für Dienstwagenfahrer – denn sowohl Elektroautos als auch Plug-In-Hybride werden mit einem geringeren Prozentsatz als geldwerter Vorteil versteuert als die klassischen Verbrenner.
Bei den Elektrofahrzeugen gilt bis zu einem Brutto-Listenpreis von 60.000,- EUR ein Versteuerungssatz von 0,25%. Für Elektrofahrzeuge über € 60.000 und Hybridfahrzeuge liegt der Versteuerungssatz bei 0,5%. Im Vergleich zur 1%-Versteuerung der Verbrenner kann man hier richtig Geld sparen!
Nachdem Sie Ihr elektrifiziertes Fahrzeug erhalten haben, können Sie den BAFA-Antrag stellen.
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