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Neue Förderbedingungen für den Umweltbonus ab 2023
 

Das Förderprogramm Elektromobilität wird zum 1. Januar 2023 stärker auf Klimaschutz ausgerichtet.
Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Förderung für Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid Antrieb und es gelten neue, reduzierte Fördersätze.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Umweltbonus mit einer neuen Richtlinie angepasst.
Damit wird die Förderung auf Klimaschutz fokussiert und die Haushaltsmittel noch zielgerichteter eingesetzt.
Die Neufassung der Richtlinie tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Ab diesem Datum:

  • können für Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden,
  • gelten neue reduzierte Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge,
  • wird die Mindesthaltedauer auf 12 Monate bis 24 Monate angehoben,
  • und es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können.

In 2023 folgen weitere Anpassungen:

  • Ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen.
  • Ab dem 1. Januar 2024 wird u. a. der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht.

 

Auf der Webseite des BAFA finden Sie alle Informationen zu den neuen Förderkonditionen und was bei der Antragstellung bis zum 31.12.2023 beachtet werden muss.

 

BAFA-Antrag stellen

 


Förderung ab dem 1.1.2024
 

  • Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro nur noch 3000 Euro.
     
  • Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 45.000 Euro erhalten gar keine Förderung mehr.

 

Bei der Anschaffung eines Elektroautos ist zu beachten, dass das Wirtschaftsministerium einen Förderdeckel plant. Für die Förderung reiner E-Autos stünden insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung: 2,1 Milliarden Euro für 2023 und 1,3 Milliarden Euro für 2024.

 

Umweltbonus nur für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug

 

  Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für
Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)
Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für
Neufahrzeuge (Nettolistenpreis über 40.000 Euro)
Bundesanteil inkl. Innovationsprämie
für junge Gebrauchtfahrzeuge
Mindesthaltedauer
Kauf 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit
12-23 Monate
2.250 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit
über 23 Monate
4.500  Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 24 Monate

 

Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2024 bis einschließlich dem 31. Dezember 2024 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus
inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und der Herstelleranteil:

 

  Bundesanteil nkl. Innovationsprämie für
Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 45.000 Euro)
Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge 
Gebrauchtfahrzeuge
Mindesthaltedauer
Kauf 3.000 Euro 2.400 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit
12-23 Monate
1.500 Euro 1.200 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit
über 23 Monate
3.000 Euro 2.400 Euro 24 Monate